Allgemeine Geschäftsbedingungen

SLSGSL UG (haftungsbeschränkt)
Niederstr. 29, 40789 Monheim am Rhein
Telefon: 02173-9938918
Telefax: 02173-99389180
E-Mail: [email protected]


§ 1
Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Produkte der SLSGSL UG (haftungsbeschränkt) Niederstr. 29, 40789 Monheim am Rhein (nachfolgend als “SLSGSL” bezeichnet). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die SLSGSL nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn SLSGSL ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2
Angebot und Vertragsabschluss

(2.1) Alle Angebote von SLSGSL sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag zwischen dem Kunden und SLSGSL kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch SLSGSL zustande. SLSGSL nimmt den Auftrag durch Zusendung einer Bestätigung per E-Mail an den Kunden oder durch Beginn der Leistung an. Art und Inhalt der Leistungen und Produkte richten sich abschließend nach dem Angebot, welches dem Vertrag beigefügt ist.

(2.2) Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie von SLSGSL schriftlich oder per E-Mail ausdrücklich bestätigt werden.

(2.3) Bei Inhaberwechsel, Veräußerung des Unternehmens oder Vertragsgegenstandes bleiben die Vertragsverhältnisse weiterhin bestehen, sofern SLSGSL einem Übergang nicht ausdrücklich zustimmt.

(2.4) Soweit SLSGSL kostenlose Dienste zur Verfügung stellt, können diese jederzeit eingestellt werden. Eine Minderung-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

§ 3
Gewährleistung

(3.1) Tritt ein Mangel auf, so ist dieser schriftlich zu rügen. Die Mängelrüge muss eine genaue Beschreibung des Mangels und seiner Erscheinungsform enthalten, so dass eine Überprüfung des Mangels möglich ist.

(3.2) Jede über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Gewährleistung, insbesondere für direkte oder indirekt verursachte Schäden (z.B. Gewinnverlust, Betriebsunterbrechung) sowie für Verluste von Daten oder Schäden, die in Zusammenhang mit der Wiederherstellung verlorengegangener Daten entstehen, ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass SLSGSL bzw. seinen Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beziehungsweise die leicht fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht nachgewiesen werden kann. Der Umfang der Gewährleistung richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen des Dienstvertrags, §§ 611 BGB ff..

§ 4
Mitwirkung des Kunden

(4.1) Der Kunde verpflichtet sich, die erforderlichen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, um SLSGSL die Durchführung seiner vertraglichen Leistungen zu ermöglichen. Bei Kommunikation zwischen dem Kunden und SLSGSL gelten die im Namen des Kunden auftretenden Ansprechpartner als berechtigt, Erklärungen für den Kunden abzugeben und entgegen zu nehmen.

(4.2) Werden Mitwirkungsleistungen vom Kunden nicht fristgerecht erbracht, kann SLSGSL nach angemessener Fristsetzung von mindestens einer Woche diese in eigenem Ermessen erbringen. In diesem Falle gelten die Mitwirkungsleistungen als vom Kunden genehmigt. Sofern aus einer Verletzung der vertraglichen Mitwirkungspflichten Schäden bei SLSGSL eintreten, verpflichtet sich der Kunde dazu, diese Schäden zu ersetzen. Dabei gilt die Haftungsregelung in Ziff. 7 entsprechend.

(4.3) Für bestimmte Dienstleistungen und Produkte sind für die Erzielung eines optimalen Ergebnisses zusätzliche Mitwirkungspflichten auf Seiten des Kunden erforderlich. Diese zusätzlichen Mitwirkungspflichten werden mit Vertragsabschluss verbindlicher Vertragsbestandteil. Im Übrigen gelten auch bei diesen besonderen Mitwirkungspflichten Ziff. 4.1 und Ziff. 4.2.

(4.4) Im Rahmen der Mitwirkungspflicht hat der Kunde SLSGSL grundsätzlich auch unmittelbaren Zugang zu den von SLSGSL zu bearbeitenden, zu verwaltenden, zu betreuenden oder zu reproduzierenden Internetseiten, Content-Management-Systemen, Shop-Systemen und/oder Social-Media Konten zu gewähren. Ist eine Verwaltung der technischen Einstellungen in dem Kundenkonto des Kunden eines Drittanbieters, von welchem der Kunde Leistungen bezieht, nötig, so hat der Kunde SLSGSL auch Zugriff auf diese Konten zu gewähren.

(4.5) Der Kunde ist verpflichtet, alle durch SLSGSL erstellten Leistungen sowie vorge-schlagenen oder angeratenen Leistungen auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere für Publikationen, die durch SLSGSL im Auftrag des Kunden erbracht werden. Der Kunde stellt SLSGSL diesbezüglich von jeglichen Ansprüchen frei, die darauf beruhen, dass die aufgeführten Dienstleistungen Rechtsverstöße umfassen oder mit den Rechten Dritter belastet sind, und übernimmt die dadurch entstehenden Kosten.

(4.6) Wie in Ziff. 4.2 und 4.1 dargestellt ist SLSGSL auf die Mitwirkung des Kunden angewiesen. Falls eine mangelhafte Mitwirkung des Kunden dazu führt, dass die Leistungen von SLSGSL nicht mehr erbracht werden können, lässt dies den Zahlungsanspruch von SLSGSL unberührt.

§ 5
Vertragslaufzeit und Kündigung

Beginn und Laufzeit des Vertrages bestimmen sich nach den Regelungen im Angebot. Der Vertrag kann von beiden Seiten außerordentlich gekündigt werden, wenn es der einen Vertragspartei aufgrund schwerwiegender Vertragsverstöße der anderen Seite unzumutbar ist, bis zum Zeitpunkt der ordentlichen Kündigung am Vertrag festzuhalten, die relevanten Vertragsverstöße mindestens einmal unter Fristsetzung schriftlich abgemahnt worden sind und ab dem Zeitpunkt erfolgloser Abmahnung nicht mehr als zwei Monate Zeit verstrichen sind.

§ 6
Haftungsbeschränkung / Freistellung

(6.1) SLSGSL haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet SLSGSL nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind.

(6.2) SLSGSL haftet unter den Voraussetzungen der Ziff. 6.1 nicht für Daten- und Programmverluste, sofern der Kunde der ihm obliegenden Pflicht von regelmäßigen Sicherungskopien nicht nachgekommen ist.

§ 7
Geheimhaltungsvereinbarung

(7.1) Der Kunde hat alle ihm im Rahmen des Vertragsverhältnis bekannt gewordenen Geschäftsvorgänge von SLSGSL insbesondere Informationen über die verwendeten Techniken, Anwendungen sowie die allgemeine Vorgehensweise oder die Korrespodenz mit SLSGSL streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.

(7.2) Bei diesen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen handelt es sich um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, deren Weitergabe an Dritte nicht erlaubt ist. Ein Verstoß kann Schadenersatzansprüche von SLSGSL gegenüber dem Kunden begründen. Dies gilt ebenfalls über das Vertragsende hinaus.

(7.3) Für eine Verletzung der Pflichten aus den Ziff. 7.1 und 7.2 wird eine angemessene Vertragsstrafe fällig, die von SLSGSL festgelegt und im Falle des Bestreitens vom zuständigen Landgericht überprüft wird.

§ 8
Leistungsvergütung und Abrechnung

(8.1 Alle Leistungen sind nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Alle Preise sind Nettobeträge. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird von SLSGSL gesondert ausgewiesen und ist zusätzlich zu vergüten. Die Zahlung der Entgelte erfolgt grundsätzlich per Überweisung oder durch Lastschrifteinzug.

(8.2 Für die Service-Angebote gelten die in der jeweils gültigen Version des dazugehörigen Bestellformulars angegebenen Preise.

(8.3 Leistungen, die SLSGSL, nach schriftlichem Kundenauftrag (auch per E-Mail), über die im Angebot aufgeführten Leistungen hinausgehend erbringt, werden dem Kunden gesondert nach Aufwand zu einem gemeinsam vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt. Für Wegezeiten berechnet SLSGSL 50 % des vereinbarten Stundensatzes.

(8.4 SLSGSL stellt zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung im Kundenservicebereich bereit. Ein Rechnungsversand per E-Mail ist kostenlos. Verlangt der Kunde die postalische Zusendung einer Rechnung, kann SLSGSL hierfür ein Entgelt von 2,50 Euro je Rechnung verlangen.

(8.5 Gegen Forderungen von SLSGSL kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

(8.6 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann SLSGSL ihre Dienste sperren, der Entgeltanspruch von SLSGSL besteht fort.

(8.7 Falls SLSGSL befugt ist, eine Lastschrift einzuziehen und das Konto des Kunden nicht über die notwendige Deckung verfügt oder die Lastschrift aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst werden kann oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, erhält SLSGSL für jede nicht einziehbare Lastschrift einen pauschalierten Schadenersatz für die notwendige Rücklastschrift in Höhe von 15,00 Euro vom Kunden. Es bleibt dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass SLSGSL kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(8.8 Bei Aufträgen zur Erstellung einer Webseite oder Webshop hat die Zahlung, insofern vertraglich nicht anders vereinbart, zu jeweils einem Drittel (1.) vor Auftragsbeginn, (2.) spätestens nach Abnahme des Entwurfs, (3.) spätestens nach Endabnahme zu erfolgen. Die Freischaltung von neu erstellten Websites erfolgt nach vollständigem Zahlungs-eingang des Gesamtprojektpreises. Alle Designanfertigungen und Technikarbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SLSGSL und dürfen nicht weiterverwendet werden. Originaldateien werden dem Kunden auf Wunsch nach vollständiger Bezahlung des Gesamtauftrags ausgehändigt.

(8.9 Im Falle eines Zahlungsverzuges mit einem nicht unerheblichen Teil des Rechnungsbetrages oder der Gefährdung der Zahlungsforderung von SLSGSL aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden, im Sinne von §321 BGB, ist SLSGSL berechtigt, sämtliche Forderungen aus dem Vertrag mit dem Kunden sofort fällig zu stellen.

§ 9
Besondere Bestimmungen für die Reservierung von Domains

(9.1) Beauftragt der Kunde SLSGSL mit der Registrierung von Domains, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen:

(9.2) SLSGSL reicht den Registrierungsauftrag des Kunden an die zuständige Registrierungsstelle (NIC) weiter. Der Kunde ist für die Zulässigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit seines Antrages und der darin enthaltenen Angaben selbst verantwortlich, eine Prüfung durch SLSGSL (auch auf Plausibilität) erfolgt nicht. SLSGSL hat keinen Einfluss auf die Registrierung und haftet nicht für deren Erfolg.

(9.3) Der Kunde kann von einer erfolgreichen Registrierung des gewünschten Domainnamens erst ausgehen, wenn er als Inhaber für die Domain bei dem jeweiligem NIC eingetragen ist.

(9.4) Aufgrund der Domain-Registrierung kommt nach den Bedingungen der Registrierungsstellen ein Vertrag unmittelbar zwischen dem NIC und dem Kunden zustande. Der Kunde hat sich selbst über die Vergabegrundsätze und allgemeinen Geschäftsbedingungen des NIC zu informieren und ist mit deren Geltung einverstanden.

(9.5) SLSGSL wickelt Domainregistrierungen über die EPAG Domainservices GmbH, 53113 Bonn, Deutschland ab. Mit Registrierungsauftrag akzeptiert der Kunde neben den AGB der SLSGSL GmbH den Exhibit A der EPAG Domainservices GmbH, nachzulesen unter https://www.epag.de/downloads/exhibit-a.htm, sollte die Domainregistrierung über die EPAG Domainservices GmbH abgewickelt werden.

(9.6) Eine Bearbeitungsgebühr für die Weiterleitung der Anmeldung der Domain fällt, sofern in der Angebotsbeschreibung genannt, unabhängig vom Erfolg der Registrierung an.

§ 10
Besondere Bestimmungen Suchmaschinenmarketing (SEO, SEM, IPR, SMM, Texte)

(10.1) SLSGSL weist ausdrücklich darauf hin, dass die Optimierung und Beeinflussung von Suchmaschinenergebnissen dazu führen kann, dass die betreffenden Internetseiten des Kunden in Ausnahmefällen von Suchmaschinen nachteilig bewertet und indiziert werden können. Ansprüche des Kunden wegen einer derartigen, von SLSGSL nicht zu beeinflussenden, Bewertung und Indizierung bei Suchmaschinen sind ausgeschlossen.

(10.2) SLSGSL prüft verwendete Keywords weder markenrechtlich, noch urheberrechtlich. Die rechtliche Verantwortung für diese Prüfung liegt insoweit beim Kunden. Sofern SLSGSL von Dritten aufgrund von markenrechtlichen oder urheberrechtlichen Verletzungen in Anspruch genommen wird, stellt der Kunde SLSGSL auf erstes Anfordern von allen rechtlichen Ansprüchen und Kosten frei. Hierunter fallen insbesondere die Kosten der Rechtsverfolgung. Diese Verpflichtung des Kunden gilt unabhängig davon, welche Leistungen und/oder Produkte in Auftrag geben werden.

(10.3) Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Erstellung bzw. Entfernung oder auch Nichtentfernung eines Backlinks, der auf eine Internetseite des Kunden verweist, im freien Ermessen von SLSGSL erfolgt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Löschung einzelner oder sämtlicher Backlinks.

§ 11
Besondere Bestimmungen Webseitenerstellung

(11.1) Maßgeblich für die Definition des Leistungsumfangs der von SLSGSL zu erstellenden Website ist Angebot.

(11.2) Der Kunde ist bis zur Abnahme der Website jederzeit berechtigt, Änderungen des Leistungsumfangs zu verlangen. SLSGSL wird dem Kunden nach Zugang des Änderungswunsches eine Aufstellung der dadurch verursachten Mehrkosten und eine eventuell notwendige Änderung des terminlichen Ablaufs übergeben. Sollte die verlangte Änderung maßgebliche Abweichungen von Angebot, so verlängern die Vertragsparteien die Fristen des vereinbarten Zeitplans einvernehmlich um einen angemessenen Zeitraum.

(11.3) Grundsätzlich kann es bei der Darstellung einer HTML Webseite bei Verwendung in unterschiedlichen Betriebssystemen, Endgeräten, Auflösungen und Browsern bzw. Einstellungen zu einer abweichenden Darstellung kommen. Durch standardkonforme Programmierung und Tests mit den jeweils aktuellen Browsern wird eine richtige bzw. angepasste Darstellung auf den meisten Systemen angestrebt. Eine Gewährleistung, dass der Webauftritt auf allen Systemen, Endgeräten und mit allen Browsern verlustfrei oder exakt einheitlich dargestellt wird, kann aufgrund der Vielzahl der Variationen nicht übernommen werden.

(11.4) SLSGSL räumt dem Kunden nach vollständiger Zahlung, insofern nicht vertraglich anderweitig vereinbart, das räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19 a UrhG) ein. Andere Nutzungen, insbesondere die Vervielfältigung oder Verbreitung der Webseite oder von Teilen daraus (mit Ausnahme der vom Auftraggeber selbst zur Verfügung gestellten Werke) in gedruckter Form oder auf anderen Webseiten, die nicht von SLSGSL gestaltet wurden, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von SLSGSL und sind zusätzlich zu vergüten.

(11.5) SLSGSL ist berechtigt, seine Urheberbezeichnung auf der Webseite anzubringen. SLSGSL hat das Recht, auf ihre Mitwirkung an der Erstellung der Webseite hinzuweisen, insbesondere auch durch einen Hinweis mit einem Link zur eigenen Webseite.

(11.6) Änderungen und Bearbeitungen der Inhalte der Webseite, insbesondere Aktualisierungen von Texten, Bildern, Grafiken und Tabellen sowie technische Veränderungen, dürfen vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten auch ohne Zustimmung von SLSGSL vorgenommen werden. Die Änderung und Bearbeitung der grafischen Gestaltung der Webseite bedarf dagegen der Zustimmung von SLSGSL.

(11.7) Das Nutzungsrecht geht auf den Kunden erst mit der vollständigen Zahlung der Vergütung über.

(11.8) Der Kunde verpflichtet sich, SLSGSL alle Unterlagen, die für die Erstellung der Webseite nötig sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc.

(11.9) Der Kunde stellt sicher, dass die Unterlagen, die er SLSGSL für die Gestaltung der Webseite zur Verfügung stellt, nicht mit Rechten Dritter belastet sind. Er hat SLSGSL von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Kunde nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

(11.10) Der Kunde übergibt die Unterlagen in der Form, die mit SLSGSL abgesprochen ist. Fehlen konkrete Absprachen, stellt der Kunde die Unterlagen elektronisch in einem üblichen Speicherformat zur Verfügung.

(11.11) Auslagen, die zur Erfüllung des Auftrags notwendig sind, werden vom Kunden nach Vorlage der Rechnungen durch SLSGSL ersetzt.

(11.12) Bei Web- und/oder Grafikdesign erfolgt der Auftrag in einer Entwurfs- und einer Korrekturphase.

(11.12.1) SLSGSL nimmt nach Erhalt der Auftragsbestätigung die Arbeit auf und erstellt einen Erstentwurf. SLSGSL sendet dem Kunden eine entsprechende Vorschau. Bei grundlegenden Änderungswünschen bzw. absolutem Nichtgefallen kann der Kunde einen Zweitentwurf fordern.

(11.12.2) Bei geringeren Änderungswünschen beginnt die Korrekturphase mit der Zusendung einer strukturierten Auflistung aller Änderungswünsche von Seiten des Kunden. Ein Korrekturdurchlauf ist mit Vorlage der überarbeiteten Grafikvorschau bzw. erneuter Übersendung des Links zur überarbeiteten Webversion abgeschlossen. Wenn nicht anders vereinbart, sind maximal zwei Korrekturläufe im Vertrag inbegriffen.

(11.12.3) Darüber hinausgehende Änderungswünsche bedürfen einer Ergänzung des Auftrags oder werden nach Absprache auf Zeithonorarbasis hinzugerechnet. Um einen Korrekturdurchlauf so effizient wie möglich zu gestalten, liegt es im Interesse des Kunden, seine Änderungswünsche möglichst klar, strukturiert und gesammelt vorzulegen.

(11.13) SLSGSL hat bei der Gestaltung der Webseite alle gestalterischen und ästhetischen Freiheiten, wobei sie aber die wirtschaftlichen Interessen des Kunden zu berücksichtigen hat. SLSGSL erstellt die Webseite mit Ausnahme der vom Kunden gelieferten Elemente.

(11.14) Die Abnahme eines Entwurfs in Web- oder Grafikdesign hat innerhalb 10 Kalendertagen zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Wenn eine Abnahme nicht innerhalb von zehn Tagen nach Übermittlung des Entwurfs durch den Kunden erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen.

(11.15) Der Kunde hat sich vor Abnahme der erstellten Website davon zu überzeugen, dass die von SLSGSL angefertigten Seiten unter den zuvor festgelegten Testbedingungen funktionieren und dies SLSGSL gegenüber schriftlich zu bestätigen. Nach Abnahme der Website eingereichte Reklamationen oder Änderungswünsche sind nicht mehr Gegenstand des Vertrags und bedürfen eines Folgeauftrags.

(11.16) Eine Nichtabnahme in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt entbindet den Kunden nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung. SLSGSL behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung. Die Webseite gilt spätestens dann als abgenommen, wenn sie im Produktiveinsatz (z.B. Freischaltung im Internet) steht.

§ 12
Besondere Bestimmungen Webshoperstellung

(12.1) SLSGSL erstellt ein Shop-System. Ein Webshop-System ist eine Webseite, welche dem Kunden das Einstellen und die Verwaltung von Produkten ermöglicht, sowie eine Warenkorb- und Kauffunktion für die Nutzer des Webshops.

(12.2) Insofern nicht anderweitig vereinbart beschränkt sich der Funktionsumfang des Webshops auf die in Ziffer 12.1 genannten Funktionen.

(12.3) Eine Übernahme von Produkt- oder Datenbeständen aus bestehenden Shop-Systemen ist, insofern nicht anderweitig vereinbart, kein Bestandteil der Leistung. Ist eine Produktportierung vereinbart, so überträgt SLSGSL die einfachen Produktdaten auf das Zielsystem. Die einfachen Produktdaten beschränken sich auf die Produktbezeichnung, die ggf. unformatierte Produktbeschreibung, den Netto- oder Bruttopreis sowie ein Produktbild. SLSGSL ist auf das Mitwirken des Kunden angewiesen, insbesondere auf die Bereitstellung der Zugangsdaten und Datenbanken zu dem Quellsystem. Eine Übertragung der Kategoriestruktur oder eine Kategorisierung, Optionierung, Gruppierung und/oder Staffelung der Produkte ist kein Bestandteil des Vertrages. Sollte eine Portierung nicht möglich sein, so bleibt der übrige Vertrag unberührt. In diesem Fall rediziert sich der vereinbarte Kaufpreis um 10%, maximal jedoch 500,00 Euro. Wird der Webshop nicht erworben, sondern gemiete, so reduziert sich der monatliche Mietzins in diesem Fall um 10%, maximal jedoch um 20,00 Euro.

(12.4) Als Bezahlmethoden werden in den Webshop lediglich die Methode der Überweisung integriert, eine Einbindung anderer Bezahlmethoden ist kein Vertragsbestandteil.

(12.5) Eine Anbindung des Webshops an externe Dienste ist, insofern nicht anderweitig vereinbart, kein Bestandteil der Leistung. Ist eine Anbindung an externe Dienste, wie in etwa externe Handelsplattformen, Preissuchmaschinen oder Versandanbieter, vereinbart, so stellt SLSGSL lediglich die technschen Anschlussmöglichkeiten bereit, nicht den Dienst selbst.

(12.6) SLSGSL prüft den Webshop bzw. die einzelnen Produkte nicht auf Rechtskonformität.

(12.7) Im Übrigen gelten die besonderen Bestimmungen Webseitenerstellung aus Ziffer 11.

§ 13
Besondere Bestimmungen Webseiten und Webshops zur Miete

(13.1) Der Kunde erwirbt mit seinem Auftrag zur Bereitstellung eines Webshops oder einer Webseite lediglich eine Lizenz, d.h. das nicht-exklusive Nutzungsrecht, die bereitgestellte Webseite nur für das im Auftrag bezeichnete Projekt, für die Dauer der Vertragslaufzeit, einzusetzen. Die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung der Programme an Dritte ist unzulässig.

(13.2) Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Laufzeit eines Mietvertrages 36 Monate ab Vertragsabschluss. Der Mietvertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag mit einer Frist von 90 Tagen vor Vertragsende kündigt. Entsprechendes gilt für einen bereits verlängerten Vertrag. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform.

(13.3) Die Nutzungsbeschränkung behält ihre Gültigkeit über das Ende dieses Vertrags hinaus.                                                                                                                   

§ 14 Besondere Bestimmungen Hosting

(14.1) SLSGSL erbringt Hosting- und Rechenzentrumsleistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5 %. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich Wartungszeiten. SLSGSL ist berechtigt nach vorheriger Ankündigung Wartungsarbeiten für insgesamt fünf Stunden monatlich durchzuführen. Während dieses Zeitraums stehen die vertraglichen Leistungen nicht zur Verfügung.

(14.2) SLSGSL weist darauf hin, dass im Regelfall keine Sicherung der hinterlegten Daten und Inhalte erfolgt und die Verantwortlichkeit für die Datensicherung der hinterlegten Daten und Inhalte ausschließlich beim Kunden liegt.

(14.3) Die Gewährleistung für Hosting- und Rechenzentrumsleistungen ergibt sich im Übrigen aus den gesetzlichen Vorschriften des Dienstvertrages, §§ 611 ff BGB.

(14.4) Die Anzahl der Postfächer ist auf die vertraglich vereinbarte Anzahl begrenzt. Der Speicherplatz pro Postfach ist auf 5 Gigabyte begrenzt. Bei Domains mit E-Mail-Postfächern kann der Kunde die Einrichtung von E-Mail-Adressen für einmalig 25,00 Euro pro Adresse in Auftrag geben.

(14.5) Der Kunde ist verpflichtet, jede missbräuchliche Nutzung des Email Dienstes zu unterlassen, insbesondere keine Computerviren oder andere bösartige Software anzubieten, zu übertragen oder zu deren Übersendung aufzufordern oder sonstige Anwendungen auszuführen, die zu Beschädigungen der Systeme des Anbieters, seiner Netze oder anderer Netze führen oder führen können. Der Kunde verpflichtet sich Daten vor dem Hochladen ins Netz auf Viren zu prüfen und nur geprüfte Dateien auf den Server zu bringen. SLSGSL behält sich für E-Mails vor, die Größe von ein- und ausgehenden Nachrichten zu beschränken, soweit dies für die Kunden zumutbar ist.

(14.6) SLSGSL kann Dienste sperren, wenn Systeme abweichend vom Regelbetriebsverhalten agieren oder reagieren und dadurch die Sicherheit, die Integrität, oder die Verfügbarkeit von Systemen, Netzen und Daten von SLSGSL oder Dritten beeinträchtigt werden. Dies gilt auch dann, wenn SLSGSL aufgrund objektiver Anhaltspunkte den Verdacht einer solchen Beeinträchtigung hat. Es wird klargestellt, dass diese Regelung auch für so genannte Denial of Service Attacken (nachfolgend DoS-Attacken) gilt, die der Kunde über seinen Server ausführt oder für die der Server des Kunden von Dritten benutzt wird. Bei einer vorsätzlichen Handlung des Kunden, kann SLSGSL das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.

(14.7) Wird ein Server wiederholt Ziel von DoS-Attacken und ist eine Wiederholung zu erwarten, kann SLSGSL das Vertragsverhältnis nach einer Abmahnung fristlos kündigen, wenn es für SLSGSL keine zumutbare Möglichkeit gibt, die zu erwartenden künftigen DoS-Attacken oder deren Auswirkung auf andere Systeme zu unterbinden.

(14.8) Machen Dritte glaubhaft, dass Inhalte oder Domains ihre Rechte verletzen, oder erscheint es aufgrund objektiver Anhaltspunkte als wahrscheinlich, dass durch Domains oder Inhalte Rechtsvorschriften verletzt werden, kann SLSGSL die Inhalte sperren, solange die Rechtsverletzung oder der Streit mit dem Dritten über die Rechtsverletzung andauert.

(14.9) Wird die mögliche Rechtsverletzung durch eine Domain begangen, kann SLSGSL auch Maßnahmen ergreifen, die die Domain unerreichbar machen. In Fällen, in denen die Rechtsverletzung durch eine Domain aufgrund objektiver Anhaltspunkte als sicher erscheint, kann SLSGSL das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.

(14.10) SLSGSL kann aufgrund objektiver Kriterien die an ihre Kunden gerichteten E-Mails ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail Schadsoftware enthält, die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder es sich um unaufgeforderte oder verschleierte kommerzielle Kommunikation handelt.

(14.11) Der Entgeltanspruch von SLSGSL besteht fort, solange aus vorstehenden Gründen eine Sperrung eines Dienstes vorgenommen wurde.

(14.12) Von Ersatzansprüchen Dritter jeder Art, die aus der Registrierung der Domain entstehen, stellt der Domaininhaber SLSGSL, den Registrar, die Registry und die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), sowie jeweils deren gesetzliche Vertreter, Angestellte, Agenten und sonstige Verbundene, frei. Diese Verpflichtung besteht über die Dauer des Registrierungsvertrages hinaus fort.

(14.13) Eine Bereitstellung von Serverdirektzugriffen, beispielsweise von Datenbank- oder FTP-Zugriff, ist ausgeschlossen.

(14.14) Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Nutzung der SLSGSL-Dienste nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, im Rahmen seiner Nutzung der SLSGSL-Dienste keine pornografischen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalte darzustellen, nicht zu Straftaten aufzurufen oder Anleitungen hierfür darzustellen und keine Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornografische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf keine Daten versenden oder auf einem Datenträger von SLSGSL speichern, die nach ihrer Art oder Beschaffenheit (z.B. Viren), Größe oder Vervielfältigung (z.B. Spamming) geeignet sind, den Bestand oder Betrieb des Rechenzentrums oder Datennetzes von SLSGSL zu gefährden.

(14.15) Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung unter Berücksichtigung des Rechtsinstitutes des Fortsetzungszusammenhangs verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 (in Worten: fünftausend) Euro. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes durch SLSGSL ist dadurch nicht ausgeschlossen.

(14.16) Erlangt SLSGSL Kenntnis davon, dass Internet-Seiten des Kunden und/oder der E-Mail-Verkehr des Kunden mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck gegen gesetzliche Verbote/Gebote, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen, ist SLSGSL berechtigt, die rechtswidrigen Informationen zu entfernen oder den Zugang zu diesen zu sperren.

(14.17) Verstoßen die Internet-Seiten des Kunden und/oder die vom Kunden reservierten und/oder genutzten Domain-Namen oder E-Mail-Adressen oder dessen E-Mail-Verkehr gegen die genannten Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter und hat der Kunde dies zu vertreten, haftet der Kunde gegenüber SLSGSL auf Ersatz aller hieraus entstehenden Schäden. Der Kunde stellt SLSGSL im Innenverhältnis von etwaigen aus diesen Verstößen resultierenden Ansprüchen Dritter frei.

§ 15
Einrichten und Betreuen von Netzwerken

(15.1) Soweit das Einrichten und die Konfiguration von Netzwerken vereinbart wird, ergibt sich der Umfang der geschuldeten Leistungen aus dem Vertragsangebot. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Leistungen im Bereich Einrichtung und Betreuung von Netzwerken als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB durchgeführt werden, sofern nicht eine ausdrücklich hiervon abweichende vertragliche Vereinbarung besteht.

(15.2) Support- und Wartungsgebühren für ein eingerichtetes Netzwerk sind als Festpreis zu verstehen, d.h. es erfolgt keine Abrechnung nach tatsächlichem zeitlichen Aufwand. Support- und Wartungsgebühren sind, sofern nicht ausdrücklich im Einzelfall abweichend vereinbart monatlich im Voraus zu entrichten. Eine Erstattung von bereits geleisteten Support- und Wartungsgebühren ist ausgeschlossen.

(15.3) Die Laufzeit richtet sich nach dem zwischen den Parteien vereinbarten Vertrag. Soweit nicht anderweitig vereinbart, beträgt die Laufzeit 12 Monate. Sofern das Vertragsverhältnis nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird, verlängert es sich jeweils um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit.

(15.4) Die Reaktionszeit für die Fehlerbehebung beträgt im Durchschnitt vier Stunden, wobei vertraglich eine Reaktionszeit von maximal acht Stunden geschuldet wird.

(15.5) Es gelten die Beschränkungen der Haftung nach Ziff. 6 dieser AGB.                                                                                                                                                       

§ 16
Support

(16.1 Support ist nicht standardmäßig im Auftrag enthalten, sondern eine zu vereinbarende Auftragsergänzung. SLSGSL bemüht sich, Anfragen binnen einer Woche zu beantworten. Für schnellere Wünsche bietet SLSGSL gesonderte Expressdienste auf erhöhter Honorarbasis.

(16.2 Es besteht kein Rechtsanspruch auf bestimmte Supportleistungen zu bestimmten Tages- oder Nachtzeiten oder in einer bestimmten Qualität.

§ 17
Datenschutz und Umgang mit Daten

(17.1) SLSGSL weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister der SLSGSL im notwendigen Umfang weitergeleitet werden. Ansonsten werden personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde einwilligt oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht.

(17.2) Soweit Daten an SLSGSL – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an SLSGSL zu übermitteln.

(17.3) Der Kunde ist für alle von ihm, über seine Zugangskennung oder von Dritten über seine von SLSGSL produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch SLSGSL findet nicht statt.

(17.4) SLSGSL darf den Kunden auf der Website oder in anderen Medien als Referenzkunden namentlich nennen. SLSGSL darf die erbrachten Leistungen ganz oder in Teilen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Besteller macht ein entgegenstehendes Interesse geltend.

§ 18
Monitoring

(18.1) SLSGSL verwendet für die Bereitstellung der „Besucheranalyse“ die Software Piwik, dabei handelt es sich um einen sogenannten Webanalysedienst. Hierzu wird auf der Webseite des Kunden ein Script geladen, welches Daten an die Server von SLSGSL übermittelt. Piwik verwendet sog. „Cookies“, das sind Textdateien, die auf dem Computer der Webseiten Besucher gespeichert werden und die SLSGSL eine Analyse der Benutzung der Webseite ermöglichen. Zu diesem Zweck werden die durch den Cookie erzeugten Nutzungsinformationen (einschließlich der gekürzten IP-Adresse) an den Server von SLSGSL übertragen und zu Nutzungsanalysezwecken gespeichert, was der Webseitenoptimierung dient. Die IP-Adresse der Webseitenbesucher wird bei diesem Vorgang umgehend anonymisiert, so dass der einzelne Nutzer anonym bleibt. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung der Webseite werden nicht an Dritte weitergegeben. Webseitenbesucher können die Verwendung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung der Browser Software verhindern, es kann jedoch sein, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können.

(18.2) SLSGSL übernimmt keine rechtliche Haftung für das Monitoring. Es obliegt dem Kunden die Rechtskonformität seiner Webseite zu sichern und falls nötig die Datenschutzerklärung anzupassen.

§ 19
Änderungen

SLSGSL behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Über Änderungen unterrichtet SLSGSL den Kunden mindestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung. Sollte der Kunde der Änderung der Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungs-mitteilung mit Schreiben an die Geschäftsadresse von SLSGSL widersprechen, gelten die geänderten Bedingungen als vom Kunden angenommen. Für den Fall, dass der Kunde den Änderungen nicht zustimmt, gelten die ursprünglichen AGB weiter.

§ 20
Sonstiges

(20.1) Gerichtsstand ist, sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist das für Mohnheim zuständige Amtsgericht Langenfeld (Rheinland). Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG). SLSGSL hat das Recht wahlweise am Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(20.2) Ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen von SLSGSL oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht.

(20.3) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch der übrige Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. In diesem Falle ist die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.